Kostenübernahme bei einer Therapie
Die Psychotherapie ist eine heilkundliche Leistung, wenn
diagnostisch festgestellt werden kann, dass sich eine Störung
entwickelt hat. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Im
Rahmen der probatorischen Sitzungen zu Beginn (4-6 Sitzungen)
kann geklärt werden, ob eine Psychotherapie indiziert ist und
welche Hilfen sinnvoll sind. Diese Stunden bieten auch Raum,
sich kennenzulernen und zu überprüfen, ob wir uns miteinander
wohl fühlen und ein Vertrauensverhältnis aufbauen können.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Als approbierte Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche mit der
Fachkunde Verhaltenstherapie, kann ich folgende Wege der
Behandlung anbieten:
Gesetzlich Versicherte
Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis im Rahmen der Kostenerstattung möglich, da Patienten einen gesetzlich festgelegten Anspruch (nach § 13 Absatz 3 SGB V) auf eine zeit- und wohnortsnahe psychotherapeutische Behandlung haben. Deshalb kann die Behandlung in einer Privatpraxis erfolgen, sofern die Therapie bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit kassenärztlicher Zulassung nicht möglich ist. In diesem Fall kann ihre Krankenkasse die Kosten erstatten. Über diese Art der Abrechnung informiere ich Sie gerne bei unserem Erstgespräch.
Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Kostenerstattung nach §13 Ab.3 SGB V. Für Fragen und weitergehende Informationen berate ich Sie gerne in einem Gespräch.
Privatversicherte und Beihilfe
Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten einer Psychotherapie. Grundlage der Abrechnung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Es gibt unterschiedliche Verträge und Tarife bei der Kostenübernahme einer Psychotherapie.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung/ Beihilfestelle und fordern bei Bedarf die Antragsformulare für eine ambulante Verhaltenstherapie ihres Kindes an.
Selbstzahler
Das Honorar für Selbstzahler richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).